Projektinhalt

Seite Ende der 90er-Jahre hat sich der Teilhabebegriff als Gegenbegriff gegen Armut und Ausgrenzung und als Zielbestimmung sozialstaatlicher Programme im politischen und fachlichen Diskurs durchgesetzt. Was Teilhabe sei, wird jedoch je nach Handlungsfeldern unterschiedlich verstanden und rechtlich und unterschiedlich präzise bestimmt.

Die normative Bezugnahme auf Teilhabe und die präventive Ausrichtung sozialstaatlicher Interventionen werten qualitative, d.h. nicht in Geldgrößen, Erwerbsstatus oder Versorgungstatbeständen messbare Interventionsziele auf. Beide verlangen individualisierte Leistungen. Diese im sozialpolitischen Diskurs weithin akzeptierten Leitkonzepte sind jedoch nicht so weit konkretisiert und operationalisiert, dass Teilhabewirkungen sozialpolitischer Programme bereits messbar und damit für Politik und Steuerung auf Ebene des Landes und der Kommunen handhabbar wären.

Für eine Sozialpolitik, die evidenzbasiert geplant wird und die sich bei Qualitätsentwicklung und Zielsteuerung auf Kennzahlen stützt, können Teilhabekonzepte auf Dauer nur praktische Geltung erlangen, wenn Programme den Beweis ihrer Wirksamkeit mitbringen und über die gemessenen Wirkungen gesteuert werden können.

Die Kurzstudie soll eine Bestandsaufnahme geeigneter Ansätze qualitativer Wirkungsforschung leisten (Literaturstudie) und Handlungsfelder identifizieren, in denen aktuell Bedarf an qualitativen Indikatoren geltend gemacht wird (Praxisstudie). Sie soll zeigen, welche Datenbestände und welche Ansätze der Sozialberichterstattung, des Monitorings, der Evaluation und Steuerung Kommunen teilhabeorientiert weiterentwickeln können und welche neuen Befragungsinstrumente zur Teilhabemessung bereits entwickelt wurden.