Neukonzeptionierung der Sozialberichterstattung des Landes Nordrhein-Westfalen
Projektinhalt
Die Landessozialberichterstattung in Nordhrein-Westfalen geht auf einen Landtagsbeschluss aus dem Jahr 1992 zurück. Bis 1998 erschienen acht gruppenbezogene Einzelberichte. Danach wurden umfassende, einzelne Lebenslagen übergreifende Armutsberichte erstellt; der Sozialbericht 2004 erschien erstmals als Armuts- und Reichtumsbericht.
Parallel zur Arbeit am Sozialbericht 2004 beauftragte das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik (LDS) im Auftrag des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie (MGSFF) des Landes Nordrhein-Westfalen im August 2004 das Zentrum für interdisziplinäre Ruhrgebietsforschung (ZEFIR) in Bochum und das Soziologische Forschungsinstitut (SOFI) in Göttingen als Arbeitsgemeinschaft damit, ein Gesamtkonzept für den Landessozialbericht 2005/2006 zu erstellen, das gleichermaßen Kontinuität und Vergleichhbarkeit zu früheren Berichten gewährleistet und innovative Entwicklungen in der Sozialberichterstattung berücksichtigt.
Die Expertise wurde im Februar 2005 abgeschlossen. Sie enthält einen Beitrag zu den Leitbegriffen Lebenslage und Teilhabe, einen Überblick über Entwicklungen in der Sozialberichterstattung auf Ebene der EU, des Bundes, anderer Länder und der Kommunen, sowie eine Auswertung von Expert/inn/engesprächen. Für den Landessozialbericht 2005/2006 schlägt die Expertise ein Sozialmonitoring vor, das die Beteiligungsqualität der Berichterstattung erhöhen soll, ein eher an Kontinuität orientiertes Berichtsmodul Armut und Reichtum sowie eine thematische Erweiterung um die Module Unsichere Erwerbsbeteiligung und Migrationshintergrund. Ferner wird eine Kooperation mit Modellkommunen an einem gemeinsamen Indikatorensatz und an der Berichterstattung zu Leistungsberechtigten nach SGB II und Integrationsbedarfen der Migrationsbevölkerung empfohlen.
Auszüge aus der Expertise wurden vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes NRW ins Netz gestellt: mehr.