Begleitforschung zur Umsetzung des Einheitlichen Entgeltrahmentarifvertrags (ERA-TV) der baden-württembergischen Metall- und Elektroindustrie
Projektinhalt
Das Projekt möchte am Beispiel des ERA-TV im Tarifbezirk Baden-Württemberg klären, wie die Tarifverbände die Umsetzung des größten entgeltpolitischen Reformprojekts in der Nachkriegsgeschichte der Metall- und Elektroindustrie unterstützen, wie die Umsetzungsprozesse auf der betrieblichen Ebene verlaufen und welche entgelt- und arbeitspolitischen Effekte sich einstellen.
Nach mehr als zwei Jahrzehnten Verhandlungen ist es in der Metall- und Elektroindustrie gelungen, zum Abschluss von neuen Entgeltrahmenabkommen zu kommen, um die längst überfällige Trennung von Arbeitern und Angestellten in Entgeltfragen aufzuheben. Bestehende Unterschiede zwischen, aber auch innerhalb der Statusgruppen in den Kriterien der Eingruppierung und der Tätigkeits- und Aufgabenbewertung, in der Vergütung von Belastungen und Leistung sowie im Leistungsanteil am Gesamtentgelt sollen durch ein für alle Beschäftigten gleichermaßen geltendes System ersetzt werden. Damit sind die Voraussetzungen für eine grundlegende Erneuerung der betrieblichen Entlohnungsbedingungen geschaffen. Was nun ansteht, ist die betriebliche Umsetzung der ERA-Abkommen. Ein Vorhaben, das die Betriebs- und Tarifparteien auf Jahre beschäftigen wird, das von hoher gesellschaftspolitischer Bedeutung ist und großen Einfluss auf die Zukunft der industriellen Beziehungen in Deutschland haben dürfte.
Zielsetzung des Projektes ist es, am Beispiel des Tarifbezirkes Baden-Württemberg der Metall- und Elektroindustrie zu klären, wie die Tarifverbände die betriebliche Umsetzung der ERA-Vereinbarungen unterstützen, koordinieren und steuern; welche Konflikte sich zwischen der sektoralen und der betrieblichen Ebene entwickeln und wie damit umgegangen wird; wie sich die Handlungsfähigkeit der Tarifverbände im Prozess der ERA-Umsetzung entwickelt; ob es gelingt, die Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten durch die Aufwertung der Facharbeit zu beseitigen und gleichzeitig die Interessen der Angestellten zu wahren; wie die betriebliche Aushandlung bezogen auf die Eingruppierung und die Leistungsentlohnung verläuft und mit welchen Konflikten und Ergebnissen diese verbunden sind; wie die Ergebnisse kommuniziert und von den Beschäftigten wahrgenommen werden; ob die Einführung neuer Entlohnungsformen Impulse zur Einführung oder Stützung innovativer Formen der Arbeitsgestaltung liefert.
Die Fragestellungen beziehen sich sowohl auf die überbetriebliche Ebene der tarifpolitischen Akteure als auch auf die betriebliche Ebene. Empirisches Standbein bezogen auf die überbetriebliche Ebene ist eine kontinuierliche Prozessbeobachtung mit teils teilnehmender, teil nicht-teilnehmender Beobachtung in ausgewählten Veranstaltungen und Gremien der IG Metall, soweit möglich auch von Südwestmetall, Expertengespräche mit Verbandsvertretern beider Seiten sowie Dokumentenanalyse. Im Mittelpunkt der Erhebung auf der betrieblichen Ebene sollen detaillierte Betriebsfallstudien stehen. Die Betriebe sollen sich nach Beschäftigtenzahlen, Branchenzugehörigkeit sowie Tätigkeits- und Belegschaftsstrukturen unterscheiden und ein breites Spektrum erwartbarer Umsetzungsvarianten abdecken. Geplant sind Expertengespräche mit betrieblichen Managern, Betriebsräten und Mitgliedern von Paritätischen Kommissionen, Gruppendiskussionen mit Beschäftigten sowie Arbeitsplatzerhebungen.
Aufgabe des SOFI im Rahmen des Projektes ist, in Zusammenarbeit mit dem F.A.T.K., die Durchführung der Betriebsfallstudien. Die gemeinsame Entwicklung von Leitfäden und Untersuchungsinstrumenten soll in einem zweiten Schritt einen Vergleich mit der ERA-Umsetzung in Niedersachsen ermöglichen.