Projektinhalt

Mit dem Inkrafttreten des § 116 Abs. 3 AFG (heute § 160 Abs. 3 SGB III) wurde im Jahr 1986 eine politische Entscheidung getroffen, die weit reichende Auswirkungen für die Arbeitskampfparität hatte und hat – und damit für die Arbeitsbeziehungen in Deutschland insgesamt. Das BVerfG hielt die Regelung mit Urteil vom 4.7.1995 für „noch“ verfassungsgemäß, betonte dabei allerdings auch die damals aktuelle Situation der Arbeitskampfparität. Die Paritäten und Bedingungen in und von Arbeitskämpfen haben sich allerdings in Zeiten prekärer Beschäftigung, neuer betrieblicher Strukturen und globaler Arbeitsmärkte wesentlich verändert. Das Projekt prüft, welche Auswirkungen diese Veränderungen auf die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit des § 160 SGB III haben und möchte damit der wissenschaftlichen Diskussion um diese Regelung neue Impulse geben.